Wir versuchen stets, über anfallende Kosten bereits im Vorfeld so transparent wie möglich aufzuklären.
Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen legen Sie uns bitte die entsprechende Kostendeckungszusage vor. Wir wickeln den Fall dann später mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab. Für eine Erstberatung fallen je nach Umfang Kosten in Höhe von 100,-€ - 190,-€ zzgl. MwSt. an. Ansonsten können grundsätzlich folgende Kostenvereinbarungen geschlossen werden:
1. Wenn nichts anderes vereinbart wurde rechnen wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Die Kosten sind abhängig vom vorliegenden Streitwert.
2. Abrechnung nach Stundenhonorar.
3. Vereinbarung eines pauschalen Honorars wenn der Umfang der Leistung für uns von vornherein abschätzbar ist.
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