Bereits im Jahr 1990 wurde die Kanzlei Schrag durch Rechtsanwalt Detlef Schrag gegründet. Seit dem Jahr 1992 finden Sie uns hier in Düsseldorf - Bilk auf der Binterimstraße. Seit Beginn des Jahres 2017 gehört Rechtsanwältin Manuela Lachmann ebenfalls der Kanzlei an. So wurde aus der ursprünglichen Kanzlei Schrag die Kanzlei Schrag & Lachmann. Wir vertreten Sie vor allen Amts-, Land - und Oberlandesgerichten sowie vor den Arbeitsgerichten.
Herr Rechtsanwalt Schrag hat Rechtswissenschaften in Bonn und Düsseldorf studiert. Seine Zulassung als Rechtsanwalt hat er im Jahr 1992 erhalten. Im selben Jahr gründete er die Anwaltskanzlei Schrag welche sich zunächst in Düsseldorf-Gerresheim befand. Ab dem Jahr 1995 vergrößerte sich die Kanzlei, sodass ein Umzug in neue Räume nach Düsseldorf Bilk stattfand. Im Jahr 2017 wurde aus der Kanzlei Schrag die heutige Kanzlei „Rechtsanwälte Schrag & Lachmann“. Im Jahr 2019 fand ein weiterer Umzug innerhalb von Bilk an unsere jetzige Geschäftsadresse Binterimstr. 1 in Düsseldorf statt.
Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt führt Herr Rechtsanwalt Schrag außerdem ein mittelgroßes Immobilienunternehmen. Auch aufgrund dieser Tätigkeit besteht bei ihm eine besondere Expertise im Bereich Mietrecht.
Frau Rechtsanwältin Lachmann hat Rechtswissenschaften in Köln und Düsseldorf studiert. Ihre Zulassung als Rechtsanwältin hat sie im Jahr 2016 erhalten. Im Jahr 2017 ist sie in die ehemalige Kanzlei Schrag mit eingestiegen. Frau Rechtsanwältin Lachmann hat im Jahr 2021 den Fachanwaltslehrgang im Miet- und Wohnungseigentumsrecht absolviert und die erforderlichen Prüfungen erfolgreich bestanden. Dadurch hat sie bereits den theoretischen Teil zur Erlangung der Fachanwaltschaft abgeschlossen.
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